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19.05.2012
Verordnung Berufsausbildung

Verordnung Berufsausbildung

 

Jedem der über 3.000 anerkannten Ausbildungsberufe liegt eine Verordnung der Berufsausbildung zugrunde. In diesen Berufsausbildungsverordnungen sind die Grundlagen jeder einzelnen Berufsausbildung verzeichnet. In den Verordnungen für die Berufsausbildung findet ein Auszubildender beispielsweise die Inhalte, die während der Lehre im Betrieb und der Berufsschule vermittelt werden müssen.

 

 

Sie bieten damit also auch eine rechtliche Grundlage, auf die sich ein Auszubildender berufen kann, wenn die betriebliche Ausbildung nicht der Verordnung gemäß durchgeführt wird. Des Weiteren beinhalten die verschiedenen Verordnungen auch Angaben, die die Rechte und Pflichten eines Auszubildenden festlegen. Hierin enthalten ist auch die Bestimmung über das Führen eines Berichtshefts und die Verpflichtung zum Besuch der Berufsschule. Außerdem kann man hier die Inhalte der Zwischen- und Abschlussprüfungen erfahren.

 

 

In der Ausbildungsverordnung wird festgelegt, welche Ausbildungsinhalte zwingend vermittelt werden müssen, wie die Ausbildung auf die einzelnen Lehrjahre verteilt wird und wie lange die Ausbildung dauert, außerdem beinhaltet sie eine Beschreibung des Berufs mit den Aufgaben, Einsatzgebieten und Voraussetzungen. Jeder Auszubildende hat das Recht, die jeweilige Verordnung zur Berufsausbildung in der für ihn zuständigen Kammer einzusehen. Darüber hinaus kann man in vielen Berufsinformationszentren diese Verordnungen einsehen. Wer sich diese Mühe nicht machen möchte, kann sehr einfach die für ihn zutreffende Verordnung im Internet, zum Beispiel auf der Seite der Arbeitsagentur, finden; oftmals werden sie auch in der Berufsschule thematisch behandelt oder vom Ausbildungsbetrieb ausgehändigt. Während der Ausbildung und auch danach sollte man sich immer wieder mit dieser Verordnung auseinandersetzen.

 

 

Einige Berufe sind einer ständigen Veränderung unterworfen, die eine Anpassung der Ausbildungsverordnung, zum Beispiel durch das Hinzufügen von Fähigkeiten, notwendig macht. Bestes Beispiel: Zum 01.08.08 tritt eine neue Ausbildungsverordnung im Friseurhandwerk in Kraft, da einige Fähigkeiten hinzugefügt werden mussten. Eine weitere wichtige Bestimmung, vor allem für Auszubildende, die jünger als 18 Jahre alt sind, ist das Jugendarbeitsschutzgesetz. Hier sind die Regelungen enthalten, die festlegen, wie lange ein Jugendlicher arbeiten darf, welche Arbeiten er verrichten darf und welche Arbeiten im nicht auferlegt werden dürfen. Außerdem enthält diese Verordnung zur Berufsausbildung Bestimmungen zur Sonntags- und Nachtarbeit.

 
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