Berufsausbildung arrow wichtiges zur Berufsausbildung arrow Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung
19.05.2012
Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung

Rechte und Pflichten in der Berufsausbildung

 

Wie in jedem Vertragsverhältnis bestehen auch zwischen Ausbilder und Auszubildendem Rechte und Pflichten. Diese legen den Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen dem Auszubildenden und dem Betrieb für die Dauer der Lehre fest.

 

 

Die oberste Pflicht ist, obwohl dies eigentlich selbstverständlich sein sollte, der Wille zum Erlernen des Berufs. Dementsprechend ist der Auszubildende verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen und an den Prüfungen, Klausuren und sonstigen Maßnahmen teilzunehmen. Ein weiterer wichtiger Punkt, zu dem der Auszubildende verpflichtet ist, ist das gewissenhafte Führen des Ausbildungsheftes während der gesamten Zeit der Ausbildung. Andere Verpflichtungen werden einem Auszubildenden sein gesamtes Berufsleben über begleiten. Dazu gehören vor allem die Weisungsgebundenheit und die Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten. Die Weisungsgebundenheit bedeutet, dass er alle ihm erteilten Anweisungen zu befolgen und die ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen hat.

 

 

Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich auf das Verbreiten von Betriebinterna gegenüber Dritten – dies versteht sich eigentlich auch von selbst. Der Ausbildungsbetrieb hingegen hat die Pflicht, den Jugendlichen gemäß der Verordnung auszubilden und einen erfolgreichen Abschluss sicherzustellen. Die zum Arbeiten notwendigen Ausstattungen (Werkzeuge und Arbeitsmittel) kostenlos bereitzustellen (Arbeitskleidung ist ausgenommen). Der Auszubildende hat das Recht, für den Besuch der Berufsschule unbedingt freigestellt zu werden. Außerdem dürfen ihm keine Weisungen erteilt werden, die nicht zur Berufsausbildung gehören oder die für ihn gefährlich sein könnten.

 

 

Der Ausbildungsbetrieb ist ebenfalls verpflichtet, seine Auszubildenden eine Sicherheitsanweisung zukommen zu lassen und sie sofort nach der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags, noch vor Beginn der Ausbildung, bei den zuständigen Kammern und der Berufsschule anzumelden. Auch die Anmeldung beim Finanzamt und bei der Krankenkasse obliegt dem Ausbildungsbetrieb. Im täglichen Arbeitsleben entstehen noch weitere Pflichten für den Auszubildenden. Zum einen muss er sich bei Krankheit so früh wie möglich, noch vor dem Arztbesuch, krankmelden; dauert die Krankheit länger als 3 Tage, muss er ein ärztliches Attest (Krankmeldung) an den Arbeitgeber senden. Die Arbeitsmittel, Werkzeuge und Werkstoffe, die dem Auszubildenden zur Verfügung gestellt werden, hat dieser ordentlich zu behandeln und zu pflegen. Weitere Pflichten einiger Lehrstellen, sind das Lernen von Sprachen. Hier empfehlen wir das Lernprogramm für Englisch oder Französisch.

 
Berufsausbildung
Berufsausbildung
Bewerbung für Angestellte
Bewerbung staatliche Berufsausbildung
Bewerbung für Medizin Wissenschaft
Bewerbungen für Handwerk
Bewerbungen für Dienstleistungen
Einstellungstest für Azubis
Ausbildungsplatz suchen
Ausbildungsberufe
Probezeit in der Berufsausbildung
wichtiges zur Berufsausbildung
Berufsausbildung im Ausland
Ende der Berufsausbildung
Bewerbungsschreiben als PDF
Ratgeber
nützliche Tipps
Impressum