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19.05.2012
Kindergeld Berufsausbildung

Kindergeld Berufsausbildung

 

Viele Eltern wissen nicht, ob sie Kindergeld trotz Berufsausbildung ihrer Kinder beziehen dürfen. Viele Berechtigte gehen davon aus, dass die Berechtigung für Kindergeld endet, wenn das Kind eigene Einkünfte in Form von Ausbildungsvergütung hat. Viele Eltern beantragen kein weiteres Kindergeld, wenn ihre Kinder das 18. Lebensjahr vollendet haben.

 

 

Darüber hinaus muss man damit rechnen, dass manche Behörden trotz Berechtigung die Bewilligung ablehnen. Generell gilt jedoch, das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt wird. Generell muss Kindergeld gewährt werden, wenn Kinder in der Ausbildung oder kurz vor der Lehre stehen, diese Regelung gilt bis zur Beendigung der Ausbildung spätestens mit dem 27. Lebensjahr. Ausbildungen, die als solche in diese Regelung fallen, sind alle schulischen und betrieblichen Berufsausbildungen und weiterführende Schulen sowie die Zeiträume zwischen den einzelnen Bildungen. Zu den Ausbildungszeiten zählen auch das freiwillige soziale und ökologische Jahr.

 

 

Außerdem muss Kindergeld weiter bezahlt werden, wenn Kinder nach Beendigung der Pflichtschulzeit arbeitslos sind, hier gilt jedoch, dass dann das Kindergeld nur bis zum vollendeten 21. Lebensjahr gewährt werden muss. Für Schüler, Studenten und Auszubildende ist zum Thema Kindergeld und Berufsausbildung wichtig zu wissen, dass diese Bezüge nicht auf Ausbildungsbeihilfen wie BAB oder BAföG angerechnet werden. Für die Beantragung des Kindergeldes über das 18. Lebensjahr hinaus sind allerdings gewisse Punkte zu beachten. Im Gegensatz zum regulären Kindergeld unterliegt das Kindergeld für Auszubildende einer gewissen Einkommensgrenze. Dies trifft zu auf alle Auszubildenden, die eine betriebliche Lehre absolvieren und dafür ein monatliches Entgelt erhalten.

 

 

Dieses Entgelt darf eine bestimmte festgelegte jährliche Einkommensgrenze nicht überschreiten. Wird diese Einkommensgrenze überschritten, entfällt das Kindergeld. Im Falle eines Lehrlingsgehaltes müssen alle Einkünfte (wie bei einer Einkommenssteuererklärung) und Werbungskosten aufgelistet werden. Per Gesetz endet die Ausbildungszeit zu dem Zeitpunkt, in dem der Auszubildende oder Student Wissen über die Prüfungsergebnisse erlangt. Der Bezug von Kindergeld zur Berufsausbildung endet jedoch in jedem Fall automatisch mit Beendigung des 27. Lebensjahres, selbst wenn die Ausbildung oder das Studium zu diesem Zeitpunkt noch andauern.

 
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