Hartz IV oder weiter Schule? Die Frage „Hartz IV oder weiter Schule?“ lässt sich ganz leicht beantworten: Die meisten Jugendlichen haben keinen Anspruch auf Hartz IV, es sei denn ihre Eltern beziehen ebenfalls Hartz IV, da diese dann meist nicht in der Lage sind, ihre Kinder finanziell zu unterstützen. Per Gesetz besteht ein eigener Anspruch auf Hartz IV erst ab mit 25 Jahren, zuvor sind die Eltern zum Unterhalt verpflichtet.
Fatalerweise kommt noch hinzu, dass Jugendliche und junge Erwachsene verpflichtet werden können, bis zum 25. Lebensjahr zu Hause zu wohnen und nicht mit Wohngeld oder Ähnlichem finanziell unterstützt werden. Ein weiterer Schulbesuch jedoch wird finanziell als Ausbildung angesehen. Man erhält zwar trotzdem kein Hartz IV, die Eltern beziehen jedoch weiter Kindergeld (bis zum 27. Lebensjahr), außerdem gibt es bei einigen Ausbildungen die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. Meldet sich ein Jugendlicher jedoch arbeitslos, so besteht ein Kindergeldanspruch bis maximal zum 21. Lebensjahr. Außerdem ist Hartz IV gedacht als Zwischenlösung, wenn Arbeitnehmer nicht in der Lage sind, ihren Unterhalt selbst zu bestreiten. Es soll die Zeit bis zur Erwerbstätigkeit überbrücken. Es ist nicht primär dazu gedacht, die Haupterwerbsquelle darzustellen. Bei der Arbeitsagentur kann sich jeder Schüler, der keine Ausbildungsstelle gefunden hat, ausreichend Informationen holen, um zumindest weiterhin eine Schule zu besuchen. Dies gilt auch für Jugendliche, die bereits ein Kind haben. Es bestehen zahlreiche Möglichkeiten, auch eine Halbtagsausbildung zu machen, sodass auch junge Mütter nicht auf Hartz IV angewiesen sind, sondern selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Zudem wird auf jedem Lebenslauf die Lücke zwischen Beendigung der Schule und Beginn einer Ausbildung auftauchen.
Für Schulabgänger, vor allem mit Hauptschulabschluss oder gar ohne Abschluss, ist es wichtig, sich mit der Frage „besserer Schulabschluss“ zu beschäftigen – je höher der Bildungsstand, umso besser die Chance auf eine Ausbildung. Die Frage „Hartz IV oder weiter Schule?“ sollte sich gar nicht erst stellen, denn ein verlorenes Jahr gleich zu Beginn des Arbeitslebens lässt sich nicht aufholen, schulische Aktivitäten jedoch vermitteln einen guten Eindruck. |