Einschlägige Berufsausbildung Viele Stellenanzeigen schreiben eine einschlägige Berufsausbildung vor. Dieser Begriff wird meist generell für eine bestimmte Berufsausbildung verwendet, soll also im Vorwege nicht oder nur ungenügend qualifizierte Bewerber ausschließen.
Unter der Vielzahl der Bewerber sind viele, die sich auf eine Stellenausschreibung bewerben, weil sie ihren Hobbys und Neigungen entspricht, nicht jedoch, weil sie eine entsprechende Ausbildung genossen haben. Diese Vorgehensweise ist verständlich, wenn man sich die Inhalte der einzelnen Ausbildungen ansieht. Für viele Berufe ist Fachwissen vorgeschrieben, das man nur durch eine dementsprechende Lehre erhalten kann. So wird verhindert, dass beispielsweise ein Bäcker sich als EDV-Fachmann bewirbt, nur weil er viel an seinem Computer herumbastelt. Doch die Bezeichnung der einschlägigen Berufsausbildung hat noch eine zweite Bedeutung. Für viele Berufsgruppen sind die Inhalte der Ausbildung zwar nicht identisch, jedoch sehr ähnlich.
Wer beispielsweise eine Ausbildung zur Bürokauffrau absolviert hat, kann in vielen unterschiedlichen Berufen im Bürobereich arbeiten. Dies gilt selbst dann, wenn die eigentliche Berufsbezeichnung von der Bezeichnung des erlernten Berufs abweicht. Die Ausbildung jedoch befähigt den Arbeitssuchenden dazu, die Tätigkeiten eines Berufsfelds auszuführen, da die wichtigen Grundkenntnisse vorhanden sind und zusätzliches Wissen schnell erlernt werden kann, weil es artverwandtes Wissen ist. Ein gutes Beispiel ist hier die Beschreibung der einschlägigen Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich. Diese Umschreibung eröffnet all denjenigen Arbeitssuchenden die Möglichkeit einer Bewerbung, die eine kaufmännische Lehre abgeschlossen haben. Doch auch hier gilt wieder: Eine Berufsausbildung muss zwingend mit einer Prüfung abgeschlossen sein, damit sie als einschlägige Ausbildung bezeichnet wird.
Abgebrochene Ausbildungen sind höchstens als Grundkenntnisse oder fundierte Kenntnisse zu bewerten. Auf der Internetseite der Arbeitsagentur finden zukünftige Auszubildende nicht nur ausführliche Informationen über den gewünschten Ausbildungsberuf, sondern auch die so genannten artverwandten Berufe, die eine ähnliche Ausbildungsgrundlage haben und daher von ihnen ausgeübt werden können. Hilfreich sind hierbei auch die Hinweise auf Berufe mit ähnlichen Bezeichnungen. Hier findet man die Anforderungen ähnlicher Berufsgruppen, die man mit der absolvierten Ausbildung durchführen kann. Oftmals ändern sich Berufsbezeichnungen, doch die Ausbildungsinhalte bleiben bestehen. |