Außerbetriebliche Berufsausbildung Unter einer außerbetrieblichen Berufsausbildung zählen alle Ausbildungsstätten, die nicht in einem Betrieb durchgeführt werden. Dazu gehören die Berufsfachschulen, in denen Ausbildungsgänge ohne Praktikum angeboten werden, dazu zählen zum Beispiel Wirtschaftssprachenschulen oder Handelsschulen.
Außerdem gehören hierzu auch Ausbildungen in Berufsbildungswerken oder Internaten. Einige der außerbetrieblichen Berufsausbildungen dienen nicht primär der Durchführung einer Berufsausbildung, die mit einer Abschlussprüfung endet. Vielmehr haben diese Ausbildungsstätten die Aufgabe, Jugendlichen bei der Vorbereitung auf ihre zukünftige Ausbildung bestimmte Vorkenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, der ihnen den Schritt in die Ausbildung vereinfacht. Die bekanntesten Schulformen dieser Art sind die Schulen, in denen das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) und das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ). Das Berufsvorbereitungsjahr, das in einigen Bundesländern auch unter dem Namen Berufsgrundschule bekannt ist, wurde eingerichtet, um leistungsschwachen Schülern einen guten Start in das Berufsleben zu ermöglichen. Neben einigen praktischen und theoretischen Kenntnissen für bestimmte Berufsgruppen wird hier zusätzlich Wissen aus der Allgemeinbildung vermittelt, die in der Schule nicht erworben werden konnten. Dieses Angebot steht hauptsächlich Schülern zur Verfügung, die die Schule abgebrochen oder die Hauptschule ohne Abschluss verlassen haben. Das Besondere hierbei ist, dass bei erfolgreichem Besuch des BVJ der Hauptschulabschluss erreicht werden kann. Außerdem haben die Schüler meist einen kleinen theoretischen und praktischen Vorteil gegenüber Mitbewerbern. Die zweiter Variante, das Berufsgrundbildungsjahr, bietet Schulabgängern mit Abschluss, die jedoch keine Ausbildungsstelle gefunden haben, die Möglichkeit, eine Ausbildung oder zumindest eine Vorbildung zu erhalten.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Schüler erfahren hier später wichtige Kenntnisse und Fähigkeiten und haben keine Lücke in ihrem Lebenslauf. Für die Teilnahme an einem Berufsgrundbildungsjahr gilt: für Schüler unter 18. Jahre, die noch in der Schulpflicht sind, ist in einigen Bundesländern auch der Besuch des BGJ Pflicht; Schüler über 18 Jahre unterstehen nicht mehr der Schulpflicht – hier ist der Besuch der Schule freiwillig und kann jederzeit vom Schüler beendet werden. Ein weiterer Vorteil am Berufsgrundbildungsjahr als außerbetriebliche Berufsausbildung ist, dass es in einigen Berufszweigen als erstes Lehrjahr angerechnet werden kann. |