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19.05.2012
BAföG Förderung Berufsausbildung

BAföG Förderung Berufsausbildung

 

Für viele Ausbildungswege besteht die Möglichkeit, eine BAföG-Förderung während der Berufsausbildung zu beziehen. Diese Förderung wird zwar hauptsächlich von Studenten beantragt, doch sie steht generell allen Schulabgängern ab der 10. Klasse zur Verfügung mit der die BAföG-Förderung unterstützt die Berufsausbildung an Fachschulen, Schulen des 2. Bildungswegs, Berufsfachschulen und wird über die Dauer der Regelstudienzeit an Hochschulen und Akademien gezahlt.

 

 

Vor allem bei einem Hochschulstudium ist zu beachten, dass auch die relativ neuen Bachelor-Abschlüsse in die Förderung fallen. In den Bereich der Förderung fallen des Weiteren Studiengänge an Hochschulen der EU und der Schweiz. Eine Einschränkung sieht das BAföG-Gesetz jedoch hinsichtlich der maximalen Altersgrenze vor, in der ein Antragsteller unterstützt wird: Nicht mehr unter die BAföG-Berechtigten fällt, wer das 30. Lebensjahr beendet hat, Ausnahmen sind nur bei schwerwiegenden Gründen zulässig. Ermessungsgrundlage für das BAföG ist ein allgemeiner Bedarfssatz und Kosten für die persönliche Unterbringung. Im Falle einer kostenpflichtigen Privatschule werden auch diese Kosten abgedeckt.

 

 

Dieser Bedarf liegt bei durchschnittlich 585 €. Allerdings ist nicht jeder Student berechtigt. Zur Ermittlung des Bedarfs werden auch die Einkünfte der Eltern veranschlagt. Liegen diese über einer Einkommensgrenze, sind die Eltern für den Unterhalt während des Studiums verpflichtet. Nicht in die Berechnung fließt jedoch das Kindergeld ein, außerdem haben Studenten das Recht, bis zu 400€ im Monat durch eine Arbeit hinzu zu verdienen. Bei den Zuwendungen der BAföG-Förderung zur Ausbildung unterscheidet man zwischen einem Schüler-BAföG und einem Studenten-BAföG. Schüler-BAföG wird gewährt als Unterstützung während der Lehre und muss nicht zurückgezahlt werden.

 

 

Anders verhält es sich bei der Bezuschussung einer Ausbildung an der Universität. Ein Studenten-BAföG muss zurückgezahlt werden. Studenten müssen ab dem 5. Jahr nach Abschluss des Studiums 50 % aber maximal 10.000€ des gezahlten BAföGs in 3monatigen Raten zu 315€ zurückzahlen. Allerdings sind unter bestimmten Voraussetzungen ein Teilerlass dieses zinslosen Darlehens zwischen 15 % und 25 % möglich. Kriterien hierfür sind ein guter Abschluss, Beendigung des Studiums vor Ablauf der Förderhöchstdauer oder außergewöhnliche Belastungen wie Kindererziehung möglich. Erfahren Sie hier mehr, über die Finanzierung von Studiengebühren

 
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