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19.05.2012
Anerkennung Berufsausbildung

Anerkennung Berufsausbildung

 

Wer in seinem erlernten Beruf im Ausland als Fachkraft arbeiten will oder dies als Ausländer in Deutschland tun möchte, muss im jeweiligen Zielland eine Anerkennung der Berufsausbildung beantragen. Innerhalb der EU-Staaten ist dies relativ problemlos möglich, da sich die EU-Staaten im Jahr 1991 auf ein vereinfachtes, einheitliches Verfahren geeinigt haben.

 

 

Für Schul- und Berufsabschlüsse der ehemaligen DDR und von Spätaussiedlern liegen bereits seit vielen Jahren solche vereinfachten Vorschriften vor. Außerdem bestehen mit den Ländern Österreich, Schweiz und Frankreich zusätzliche Vereinbarungen. Ein erster Schritt, seine Sprachkenntnisse in einem europäischen Modus anerkennen zu lassen, ist der so genannte Europäische Sprachenpass. Hier werden in den Kategorien A1 bis C2 Fremdsprachenkenntnisse für die Bereiche Sprechen, Schreiben, Lesen und Hörverstehen angegeben. Diese Kategorisierung ist europaweit einheitlich und wird überall anerkannt. Wer sich dazu entschließt, im Ausland zu arbeiten, sollte sich über die jeweiligen Möglichkeiten der Anerkennung einer Berufsausbildung bei den zuständigen Konsulaten informieren.

 

 

Generell gilt, unabhängig vom Auswanderungsland, dass alle Kopien in Übersetzung vorliegen müssen. Dabei muss man jedoch darauf achten, dass diese Übersetzungen von einer autorisierten Fachkraft durchgeführt werden. Zur Übersetzung von Zeugnissen und Zertifikaten sind ausschließlich vereidigte, staatliche Übersetzer berechtigt. Wer im Ausland, beispielsweise Frankreich oder England, studieren möchte, muss sein deutsches Abitur nicht anerkennen lassen. Bereits seit den 50er Jahren besteht zwischen Deutschland, Frankreich und England ein Abkommen, dass die Abiturzeugnisse der drei Staaten untereinander als gleichwertig anzuerkennen sind.

 

 

Bei der Anerkennung von Berufsausbildungen kann es zwei Bewertungen geben: eine Ausbildung muss von rechtlicher Seite einem vergleichbaren Beruf im Ausland gleichgestellt und die Ausbildungsinhalte vergleichbar sein. Ausländer, die ihre Schul- und Ausbildungsabschlüsse in Deutschland anerkennen lassen wollen, sollten ebenfalls über beglaubigte Übersetzungen verfügen. Ob die Berufsausbildung mit der deutschen Entsprechung vergleichbar ist, kann man bei der zuständigen IHK oder Handwerkskammer der jeweiligen Stadt erfahren. Unter Umständen kann es nämlich sein, dass im Vergleich zu Deutschland Ausbildungsinhalte fehlen; in diesem Fall muss man die Ausbildung noch einmal durchführen, um in seinem erlernten Beruf arbeiten zu dürfen.

 
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