Berufsausbildung arrow wichtiges zur Berufsausbildung arrow abgeschlossene Berufsausbildung
19.05.2012
Abgeschlossene Berufsausbildung

Abgeschlossene Berufsausbildung

 

Eine Lehre gilt als abgeschlossene Berufsausbildung, wenn die theoretische und praktische Prüfung von der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer erfolgreich bestanden wurde. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist, dass sowohl der Ausbildungsbetrieb als auch die Berufsschule der Meinung sind, dass das Fachwissen zur Zulassung zur staatlichen Prüfung reicht.

 

 

Wenn man seine Ausbildung ohne Prüfung beendet, so erhält man lediglich eine Bescheinigung, in der jedoch das Fehlen der Prüfung vermerkt wird. Rechtlich gesehen hat man somit keine abgeschlossene Berufsausbildung und gilt als Ungelernte/r. Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist jedoch die Grundlage für die nächsten Schritte auf der Karriereleiter. Nicht nur, dass man bei einem Arbeitsplatz nicht das entsprechende Geld verdient (da ja die Prüfung fehlt), viele Berufe beinhalten die Möglichkeit, eine Zusatzqualifizierung zu erreichen – Zugangsvoraussetzung ist jedoch die erfolgreich beendete Lehre.

 

 

Auch die vielen Weiterbildungsangebote bei der Arbeitsagentur, privaten Bildungsträgern oder Fernakademien erlauben die Teilnahme an gewissen Kursen nur, wenn eine entsprechende Vorbildung vorliegt – der Nachweis dafür ist immer die bestandene Prüfung. Selbiges gilt ebenfalls für ein nachfolgendes Studium, das auf der Berufsausbildung fußt. Eine Ausbildung vor der Prüfung zu beenden hat mehrere Gründe. Zum einen besteht immer die Gefahr, dass ein Arbeitgeber in Konkurs geht, noch bevor die Auszubildenden ihre Ausbildung beendet haben – in einem solchen Fall helfen die Kammern und die Arbeitsagentur bei der schnellen Fortführung der Ausbildung.

 

 

Viele Auszubildende ahnen manchmal, dass sie die Abschlussprüfungen nicht oder nicht gut genug bestehen werden, und beenden daher vorzeitig die Ausbildung. Allerdings besteht hier die Möglichkeit, eine nicht bestandene Prüfung nach 6 Monaten zu wiederholen und die Lehrzeit dementsprechend zu verlängern. Sicherlich gibt eine abgeschlossene Berufsausbildung keine Garantie dafür, dass man sein gesamtes Arbeitsleben über beschäftigt ist, sie ist jedoch der Schlüssel zur Karriere. Da die Prüfungsinhalte in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Beruf festgelegt sind, können Arbeitgeber sich anhand der Tatsache, dass die Ausbildung abgeschlossen wurde, sicher sein, dass die auszuübenden Tätigkeiten sicher und fachgerecht ausgeführt werden können.

 
Berufsausbildung
Berufsausbildung
Bewerbung für Angestellte
Bewerbung staatliche Berufsausbildung
Bewerbung für Medizin Wissenschaft
Bewerbungen für Handwerk
Bewerbungen für Dienstleistungen
Einstellungstest für Azubis
Ausbildungsplatz suchen
Ausbildungsberufe
Probezeit in der Berufsausbildung
wichtiges zur Berufsausbildung
Berufsausbildung im Ausland
Ende der Berufsausbildung
Bewerbungsschreiben als PDF
Ratgeber
nützliche Tipps
Impressum